ISDS Assessment Wizard · P042
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ISDS Assessment Wizard

Der ISDS-Konzept-Generator nach P042 - vollständige Schutzbedarfsanalyse, DSFA (nDSG Art. 22), Risikoanalyse, Notfallkonzept und auditfähige Dokumente. Entwickelt für Bundesämter, kantonale Verwaltungen und Zulieferer.

P042 nDSG · ISV · ISG Bund + 26 Kantone 7 Dokumente 100 % Offline · kein Upload

Ihre Daten verlassen nie Ihren Browser

100 % lokale Verarbeitung im Browser (LocalStorage). Kein Server, keine Cloud, kein Account. Auch wir sehen nichts.

Kein Tracking · keine Analytics

Keine Cookies, keine Pixel, keine Drittanbieter-Scripts im Wizard. Streng nach nDSG Art. 6 und Privacy-by-Design.

Export bleibt in Ihrer Hand

PDF-Erzeugung findet im Browser statt. JSON-Export/Import für Team-Transfer. Sie entscheiden wer Zugriff erhält.

Methodentreu · Transparent

Unabhängige Umsetzung der BACS-Methodik P042/P041 (ISDS-Konzept) für Bund und alle 26 Kantone. Kein offizielles BACS-Instrument und kein Ersatz für externe Prüfung oder Rechtsberatung.

Made in Switzerland | cavorapartners.com | HTTPS · HSTS · CSP strict | Kostenlos · unbegrenzte Projekte

ISDS Assessment Projekte

Erstellen und verwalten Sie Ihre ISDS-Assessments gemäss P042

Rechtsgrundlagen, Fristen und Geltungsbereich

Dieses Werkzeug setzt die BACS-Methodik P042 (ISDS-Konzept) und P041 (Schutzbedarfsanalyse) um. Die Datenschutz-Folgenabschätzung folgt Art. 22 des revidierten Datenschutzgesetzes, die Schutzbedarfsstufen der Informationssicherheitsverordnung. Kein offizielles BACS-Instrument und keine Rechtsberatung.

27 Jurisdiktionen

Bund und alle 26 Kantone, jeweils mit eigenem Datenschutzgesetz, dem Artikel zur Folgenabschätzung, dem Artikel zur Vorabkonsultation und der zuständigen Aufsichtsbehörde. Besonderheiten sind hinterlegt: Schwyz führt ein ÖffDSG statt eines DSG, Glarus ein IDAG, Neuenburg und Jura teilen sich die Convention CPDT-JUNE.

Gültigkeit: höchstens fünf Jahre

P042 Ziff. 1.1 begrenzt die Gültigkeit eines ISDS-Konzepts auf fünf Jahre; danach ist es zwingend neu zu bearbeiten. Wer heute ein Konzept erstellt, plant die Wiedervorlage gleich mit.

Sieben Dokumente

Schutzbedarfsanalyse nach P041, ISDS-Konzept nach P042-Hi01, Risikoanalyse nach Hi02, Notfallkonzept nach Hi03, DSFA-Bericht, Rechtsgrundlagenanalyse und das Schreiben zur Vorabkonsultation. Jede Erzeugung wird mit Version, Datum und Bearbeiter im Änderungsverzeichnis protokolliert.

Hinweis zur Rechtslage: Die Cyberrisikenverordnung, auf die sich P042 in der Fassung V4.5 stützt, wurde per Anhang 2 der Informationssicherheitsverordnung aufgehoben. Nach Art. 51 Abs. 1 ISV gelten vor deren Inkrafttreten erlassene Vorgaben längstens drei Jahre weiter, also bis zum 1. Januar 2027. Ein Nachfolgedokument zu P042 war zum Stand dieser Seite nicht veröffentlicht.

Ideal für Ausschreibungen, bei denen ein ISDS-Konzept gefordert wird.
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