AI-Act-Risikocheck · Verordnung (EU) 2024/1689

AI-Act-Risikocheck

Die strukturierte Risikoeinordnung nach der Verordnung (EU) 2024/1689 als geführter Wizard: Organisationsprofil und EU-Bezug klären, das komplette KI-Inventar erfassen, jedes System durch den Entscheidbaum führen (verbotene Praktiken nach Artikel 5, Hochrisiko nach Anhang I und Anhang III, Ausnahmen nach Artikel 6 Absatz 3, Transparenzpflichten nach Artikel 50, GPAI), Pflichten je Rolle prüfen und einen nachvollziehbaren Klassifizierungsbericht erzeugen. Für Anbieter, Betreiber, Importeure und Händler - mit Schweizer Blick auf die Extraterritorialität.

Entscheidbaum Art. 5 / 6 / 50 Anhang I und Anhang III vollständig Fristen nach Digital Omnibus 5 Pflichtenkataloge je Rolle Improvement-History 2 PDF-Berichte 100 % Offline · kein Upload

Ihre Daten verlassen nie Ihren Browser

100 % lokale Verarbeitung im Browser (LocalStorage). Kein Server, keine Cloud, kein Account. Auch wir sehen nichts von Ihrem KI-Inventar.

Kein Tracking · keine Analytics

Keine Cookies, keine Pixel, keine Drittanbieter-Scripts im Wizard. Streng nach DSG Art. 6 und Privacy-by-Design.

Nachvollziehbarer Begründungspfad

Jede Klassifizierung zeigt, welche Frage zu welchem Ergebnis geführt hat - mit Artikelverweis. Genau die Dokumentation, die Artikel 6 Absatz 4 für die Ausnahmeprüfung verlangt.

Ersteinschätzung - keine Rechtsberatung

Das Tool liefert eine unverbindliche, strukturierte Ersteinschätzung. Die endgültige Einordnung hängt von Implementierungsdetails ab und gehört in die Hände qualifizierter Fachpersonen - wir begleiten Sie gerne.

Made in Switzerland | cavorapartners.com | HTTPS · HSTS · CSP strict | Kostenlos · unbegrenzte Inventare

Ihre KI-Inventare

Ein Inventar entspricht einer Organisation mit beliebig vielen KI-Systemen. Erstellen und verwalten Sie hier Ihre Risikoeinordnungen nach dem EU AI Act.

Zeitachse, Risikoklassen und Rollen

Dieses Werkzeug klassifiziert KI-Systeme nach der Verordnung (EU) 2024/1689 in der durch den Digital Omnibus geänderten Fassung und führt in fünf Schritten vom KI-Inventar über den Entscheidbaum zu den Pflichten und Fristen. Die Änderungsverordnung (EU) 2026/1744 wurde am 8. Juli 2026 unterzeichnet, am 24. Juli 2026 im Amtsblatt veröffentlicht und ist am 27. Juli 2026 in Kraft getreten. Sie verschiebt Fristen, sie streicht keine Pflichten. Keine Rechtsberatung.

Was verschoben wurde und was nicht

Die Hochrisiko-Pflichten wurden verschoben: Systeme nach Anhang III vom 2. August 2026 auf den 2. Dezember 2027, Systeme nach Anhang I in regulierten Produkten vom 2. August 2027 auf den 2. August 2028. Nicht verschoben wurden die Transparenzpflichten nach Artikel 50; sie gelten seit dem 2. August 2026, zusammen mit den Durchsetzungsbefugnissen und den Reallaboren. Für Systeme, die bereits im Einsatz sind, läuft die Schonfrist für die Kennzeichnung nach Artikel 50 Absatz 2 am 2. Dezember 2026 ab. Unverändert in Kraft sind die Verbote nach Artikel 5 seit dem 2. Februar 2025 und die Pflichten für Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck seit dem 2. August 2025.

Artikel 4: Kompetenz fördern, kein Niveau garantieren

Die Pflicht zur KI-Kompetenz nach Artikel 4 gilt seit dem 2. Februar 2025, und ihre Frist wurde nicht verschoben. Inhaltlich wurde sie mit der Änderungsverordnung jedoch abgeschwächt: Anbieter und Betreiber müssen Massnahmen zur Förderung der KI-Kompetenz ergreifen, aber kein bestimmtes Wissensniveau einzelner Personen garantieren. Kommission und Mitgliedstaaten unterstützen diese Bemühungen mit praktischen Beispielen. Angebote, die aus dem AI Act einen garantierten Kompetenznachweis je Mitarbeiterin und Mitarbeiter ableiten, stützen sich auf die frühere Fassung des Artikels.

Der Entscheidbaum folgt einer festen Prioritätsordnung

Geprüft wird in dieser Reihenfolge: zuerst die Verbote nach Artikel 5, dann Hochrisiko nach Anhang I über 17 Produktsektoren von Maschinen und Aufzügen bis zu Medizinprodukten und Luftfahrt, dann Hochrisiko nach Anhang III über acht Bereiche mit 25 Einzelfällen, dann die Ausnahme nach Artikel 6 Absatz 3, dann die Transparenzpflichten nach Artikel 50, sonst minimales Risiko. Transparenz- und GPAI-Pflichten sind Überlagerungen und können zusätzlich zu jeder Systemklasse gelten. Die Rolle entscheidet über den Pflichtenkatalog: Anbieter, Betreiber, Importeur oder Händler. Anbieter mit Sitz in der Schweiz oder einem anderen Drittland brauchen zusätzlich einen Bevollmächtigten in der EU.

Hinweis zum Geltungsbereich: Die Verordnung gilt in der Schweiz nicht unmittelbar. Sie erfasst Schweizer Unternehmen über den Marktbezug nach Artikel 2 Absatz 1: wenn ein System in der EU in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen wird, bei Betreibern mit Sitz in der EU, und wenn die Ergebnisse eines Systems in der EU verwendet werden. Die Fragen und Pflichtenkataloge dieses Werkzeugs sind eigenständige Paraphrasen, keine amtlichen Texte; massgeblich bleibt der Verordnungstext in der geänderten Fassung.

Ideal für Geschäftsleitungen, Compliance-, Legal- und IT-Verantwortliche, die vor den Fristen wissen wollen, welche KI-Systeme im Haus welche Pflichten auslösen.
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